Das Saarland fördert kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung neuer digitaler Systeme sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit. Ziel dieser Förderung ist es, Effizienzgewinne und Wachstumschancen zu schaffen sowie den Digitalisierungsgrad kleiner und mittlerer Unternehmen aus allen Branchen im Saarland zu erhöhen.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Nicht förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden.
Hinweis:
Für Unternehmen handelt es sich bei einer möglichen bewilligten Zuwendung um eine De-minimis-Beihilfe nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (Amtsblatt der EU L 352 vom 24.12.2013), die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden kann. Der maximal zulässige Gesamtbetrag von De-minimis-Beihilfen beträgt innerhalb von drei Steuerjahren derzeit 200.000 Euro bzw. für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs 100.000 Euro. Der jeweilige Höchstbetrag gilt für alle Formen staatlicher Beihilfen (z.B. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen), die als De-minimis-Beihilfen nach der o.g. Verordnung gewährt wurden und darf nicht überschritten werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungsfähig sind:
Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für:
Die Höhe des Förderbetrages ermittelt sich als Prozentsatz der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ein Zuschuss kann gewährt werden ab zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 5.000 Euro bis höchstens 200.000 Euro.
Jedoch jeweils höchstens 12.500 Euro.
Hinweise:
Zuwendungsanträge sind vor Beginn der Durchführung des Vorhabens unter Verwendung der entsprechenden Formulare schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE) zu richten.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie (MWIDE)
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