Alphabetisierung und Grundbildung
Im Bereich Alphabetisierung und Grundbildung fördert das Ministerium für Bildung und Kultur Grundbildungszentren, Lese- und Schreibkurse sowie Kurse, die zu einem Schulabschluss führen.
- Staatlich anerkannte Einrichtungen der allgemeinen und politischen Weiterbildung
- Anerkannte Grundbildungszentren (GBZ)
- Die Bildungseinrichtung hat ihren Sitz im Saarland.
- Teilnehmende beherrschen Deutsch als Sprache und sind nur schwach literalisiert, das heißt sie können nicht ausreichend lesen und schreiben.
Nicht förderfähig sind:
- Kurse für Flüchtlinge und Zuwanderer, die die deutsche Sprache noch erlernen müssen
- Kurse für schulpflichtige Kinder und Jugendliche
- Pauschale institutionelle Förderung von Grundbildungszentren
- Kurse im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen (Alphakurse)
- Kurse, die zu einem Schulabschluss führen (Hauptschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss)
Grundbildungszentren erhalten einen pauschalen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Alphabetisierungskurse und Schulabschlusskurse werden pro Unterrichtseinheit (UE) mit einem anteiligen nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert. Eine Unterrichtseinheit besteht aus einer Unterrichtsstunde mit 45 Minuten Dauer.
Grundbildungszentren erhalten einen pauschalen Zuschuss.
Die Förderung von Unterrichtseinheiten (UE) im jeweiligen Haushaltsjahr erfolgt auf Grundlage der für das Vorjahr nachgewiesenen UE.
Förderung von Grundbildungszentren (GBZ)
- Jährliche Förderung von zurzeit 4.000 Euro
Förderung von Unterrichtseinheiten (UE)
- Kurse im Bereich Lesen, Schreiben und Rechnen (Alphakurse): 20 Euro pro UE
- Kurse, die zu einem Schulabschluss (Hauptschulabschluss, Mittlerer Bildungsabschluss) führen: 15 Euro pro UE
Die Abrechnung der Unterrichtseinheiten für Alphabetisierungskurse und Schulabschlusskurse erfolgt auf Grundlage der für das Vorjahr nachgewiesenen Unterrichtseinheiten. Der Nachweis der Unterrichtsstunden ist mittels Formular (XLS) beim Ministerium für Bildung und Kultur einzureichen.
Der Förderbetrag und die pauschale Zuwendung für das Grundbildungszentrum müssen im jährlichen Finanzierungsantrag der Bildungseinrichtung aufgeführt sein.
Ministerium für Bildung und Kultur
Referat E 4 Allgemeine und politische Weiterbildung
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
0681 501 7214
0681 501 7548
weiterbildungthou-shalt-not-spambildung.saarland.de
https://www.saarland.de/mbk/DE/home/home_node.html