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Bildungsgutschein

Berufliche Weiterbildungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Der Bildungsgutschein kann der beruflichen Wiedereingliederung, dem Abwenden drohender Arbeitslosigkeit oder dem Nachholen eines fehlenden Berufsabschlusses dienen. Das Bildungsziel oder die Qualifikation ist auf dem Bildungsgutschein genau festgehalten. Die dazu passende Weiterbildungsmaßnahme und den Anbieter kann sich der Antragsteller selbst aussuchen.

  • Berufstätige, die eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abwenden möchten.
  • Arbeitslose, die eine berufliche Wiedereingliederung anstreben.
  • Personen, bei denen eine Weiterbildung oder Umschulung aufgrund eines fehlenden Berufsabschlusses notwendig ist.
  • Es muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stattgefunden haben.
  • Die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme muss erforderlich sein, um eine bereits bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden.

Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen bei einem für die Weiterbildungsförderung geprüften und zugelassenen Träger.

Die Förderung erfolgt mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Die Leistungen können folgende Kosten umfassen:

  • Kosten für die Weiterbildung oder Umschulung
  • Unterhaltsgeld in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes
  • Anfallende Fahrtkosten (auf Antrag)
  • Kosten für Kinderbetreuung (auf Antrag)

Die Leistungen im Rahmen des Bildungsgutscheins hängen von den individuellen Voraussetzungen des Antragstellenden ab.

Einen Bildungsgutschein gibt es nur nach einer Beratung. 

Bundesagentur für Arbeit
0800 4 5555 00 (gebührenfrei)

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