Fortbildung oder Weiterbildung?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe Fortbildung und Weiterbildung häufig synonym verwendet. Tatsächlich verbergen sich dahinter jedoch unterschiedliche Begrifflichkeiten.
Fortbildung
Fortbildung ist ein im Berufsbildungsgesetz (BBiG) definierter Bereich der beruflichen Bildung. Sie dient dazu, berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, an neue Anforderungen anzupassen oder zu erweitern und kann auch auf einen beruflichen Aufstieg vorbereiten.
Welche Voraussetzungen für eine Fortbildung gelten, hängt von der jeweiligen Fortbildung bzw. Fortbildungsprüfung ab. Häufig werden eine abgeschlossene Berufsausbildung und einschlägige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Je nach Ziel lassen sich Fortbildungen in zwei Bereiche einteilen:
- Anpassungsfortbildung: Sie dient dazu, vorhandene berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten und an neue Anforderungen anzupassen.
- Aufstiegsfortbildung(höherqualifizierende Berufsbildung): Sie erweitert die beruflichen Kompetenzen und ermöglicht einen beruflichen Aufstieg. Dazu gehören beispielsweise Fortbildungen zum Meister oder Fachwirt.
Anbieter von Fortbildungen sind neben Berufsverbänden und Kammern (z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) auch private Fort- und Weiterbildungsträger.
Die Kosten können vom Arbeitgeber übernommen werden, insbesondere dann, wenn die Fortbildung vom Arbeitgeber initiiert wird.
Weiterbildung
Im Vergleich zur Fortbildung ist der Begriff der Weiterbildung weiter gefasst.
Das Saarländische Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) versteht Weiterbildung als Teil des lebenslangen Lernens. Gemeint sind dabei alle Bildungsangebote, mit denen Menschen ihr Wissen und ihre Fähigkeiten nach der Schul- und Berufsausbildung weiterentwickeln oder neues Wissen erwerben. Auch selbstgesteuertes und digitales Lernen wird dabei einbezogen.
Die Weiterbildung lässt sich in drei Bereiche unterteilen:
- allgemeine Weiterbildung: Sie fördert die persönliche Entwicklung und das selbstständige Denken.
- politische Weiterbildung: Sie vermittelt Wissen über politische und gesellschaftliche Zusammenhänge und stärkt die gesellschaftliche Teilhabe.
- berufliche Weiterbildung: Sie erweitert und aktualisiert berufliche Kenntnisse und Fähigkeiten und unterstützt bei beruflichen Veränderungen. Damit können unter anderem auch Fortbildungen im Sinne des BBiG zur beruflichen Weiterbildung gezählt werden.