Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/-in, Fachwirt/-in, Techniker/-in, Erzieher/-in oder Betriebswirt/-in.
Alle, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum/zur Handwerks- und Industriemeister/-in, Erzieher/-in, Techniker/-in, Fachkaufmann/frau, Betriebswirt/-in oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht nicht.
Hinweis:
Gefördert wird nicht notwendigerweise nur die erste Aufstiegsfortbildung, sondern generell eine Aufstiegsfortbildung pro Person. Wenn Sie bereits eine selbst finanzierte Aufstiegsfortbildung absolviert haben, verlieren Sie hierdurch nicht Ihren Förderanspruch.
Zeitliche und qualitative Anforderungen:
Vollzeitmaßnahmen
Teilzeitmaßnahmen
Fernlehrgänge
Mediengestützte Lehrgänge
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.
Seit dem 1. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.
Die drei Fortbildungsstufen sind:
Gefördert werden ebenso Personen, die nach den öffentlich-rechtlichen Fortbildungsregelungen für eine Aufstiegsqualifizierung ohne Erstausbildungsabschluss zur Prüfung oder zur entsprechenden schulischen Qualifizierung zugelassen werden (z. B. Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis).
Die Förderung erfolgt mittels nicht zurückzahlbarer Zuschüsse und zinsgünstiger Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren
Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts (Meisterstück)
Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
Hinweis: Seit dem 1. August 2020 wird die Unterhaltsförderung vollständig als Zuschuss gewährt. Das heißt, sie muss nicht mehr zurückgezahlt werden.
Der Antrag kann online gestellt werden:
Bundesweite Info-Hotline zum Aufstiegs-BAföG
0800 6223634 (Montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr)
Landeshauptstadt Saarbrücken
Amt für Ausbildungsförderung
Dudweilerstraße 41
66111 Saarbrücken
0681 905 0
Landkreis Saarlouis
Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6
66740 Saarlouis
06831 444 0
Landkreis St. Wendel
Schulverwaltung - Ausbildungsförderung
Mommstr. 27/29
66606 St. Wendel
06851 801 0
infothou-shalt-not-spamlkwnd.de
https://www.landkreis-st-wendel.de
Saarpfalz-Kreis
Am Forum 1
66424 Homburg
06841 104 0
Landkreis Merzig-Wadern
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ist hier das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises Saarlouis zuständig.
Landkreis Neunkirchen
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit ist hier das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises St. Wendel zuständig.
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