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Hochschulstudium ohne (Fach-)Abitur

Personen, die sowohl einen mittleren Bildungsabschluss als auch eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung erworben haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium oder eine bestandene Hochschulzugangsprüfung an der Hochschule die fachgebundene Studienberechtigung für die Universität des Saarlandes oder die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes erhalten. 

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen zur Aufnahme eines Probestudiums erfüllt sein: 

  • Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses

  • Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens drei Jahren (d.h. Berufsausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 80 Punkten oder einer Note von mindestens 2,5).

  • Nachweis über die Teilnahme an den verpflichtenden Beratungsgesprächen 

  • Für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse. 

Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. April eines jeden Jahres bei der Universität des Saarlandes oder der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes zu stellen. 

Vor Antragstellung muss die Bewerberin/der Bewerber an zwei Beratungsgesprächen teilnehmen. An einem allgemeinen Beratungsgespräch bei der Zentralen Studienberatung sowie an einer studiengangspezifischen Beratung bei den zuständigen Studienfachberatern (je nach Studiengang an der Universität des Saarlandes oder an der HTW des Saarlandes). 

Dauer des Probestudiums

Das Probestudium dauert zwei Semester, kann aber in Abhängigkeit von der jeweiligen Regelstudienzeit bis zu höchstens vier Semestern betragen. In Teilzeitstudiengängen verlängert sich das Probestudium entsprechend. Die Bewertung des Probestudiums erfolgt entweder durch eine Eignungsfeststellung oder durch eine Zwischenprüfung gemäß § 63 Absatz 1, Satz 2.  

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