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Hochschulstudium ohne (Fach-)Abitur

Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung und Berufstätigkeit erworben und vertieft haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium an der Hochschule die fachgebundene Studienberechtigung für die Universität des Saarlandes oder die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes erhalten.

Zulassungsvoraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen zur Aufnahme eines Probestudiums erfüllt sein:

  • Nachweis einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung mit qualifiziertem Ergebnis in einem einschlägigen, anerkannten Ausbildungsberuf mit einer regulären Ausbildungszeit von mindestens zwei Jahren (d.h. Berufsausbildungsabschlussprüfung mit mindestens 80 Punkten oder einer Note von mindestens 2,5).
  • Eine mindestens zwei Jahre dauernde hauptberufliche Tätigkeit im erlernten oder einem verwandten Beruf.
  • Für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse.

Zulassungsverfahren

Der Antrag auf Zulassung zur Aufnahme eines Probestudiums ist bis zum 1. April eines jeden Jahres bei der Universität des Saarlandes zu stellen.

Vor Antragstellung muss die Bewerberin/der Bewerber an einem Beratungsgespräch über den angestrebten Studiengang bei der Zentralen Studienberatung und der Studienfachberatung der Universität des Saarlandes beziehungsweise der HTW des Saarlandes teilnehmen.

Dauer des Probestudiums

Das Probestudium dauert zwei Semester, kann aber in Abhängigkeit von der jeweiligen Regelstudienzeit bis zu höchstens vier Semestern betragen. 

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