Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung und Berufstätigkeit erworben und vertieft haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium an der Hochschule die fachgebundene Studienberechtigung für die Universität des Saarlandes oder die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes erhalten.
Folgende Voraussetzungen müssen zur Aufnahme eines Probestudiums erfüllt sein:
Der Antrag auf Zulassung zur Aufnahme eines Probestudiums ist bis zum 1. April eines jeden Jahres bei der Universität des Saarlandes zu stellen.
Vor Antragstellung muss die Bewerberin/der Bewerber an einem Beratungsgespräch über den angestrebten Studiengang bei der Zentralen Studienberatung und der Studienfachberatung der Universität des Saarlandes beziehungsweise der HTW des Saarlandes teilnehmen.
Das Probestudium dauert zwei Semester, kann aber in Abhängigkeit von der jeweiligen Regelstudienzeit bis zu höchstens vier Semestern betragen.
Nähere Informationen zum Verfahren und den notwendigen Unterlagen erhalten Sie bei den Studierendensekretariaten der Universitität des Saarlandes und der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes.
Informationen für beruflich Qualifizierte auf der Website der Universität des Saarlandes (inklusive einer ausfürhlichen FAQ-Liste)