Initiative Zukunftsstarter
Die "Initiative Zukunftsstarter“ will junge Erwachsene ab 25 Jahren und gering qualifizierte Beschäftigte ermutigen, einen Berufsabschluss zu erwerben – zum Beispiel mit einer Umschulung, einer Ausbildung oder über die Externen-Prüfung.
- Unternehmen
- Junge Erwachsene ab 25 Jahre ohne Berufsabschluss
Folgende Personengruppen können im Rahmen einer abschlussorientierten Qualifizierung gefördert werden:
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss
- gering qualifizierte Arbeitslose sowie gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Berufsabschluss, wenn sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben
- Berufsrückkehrer/-innen beziehungsweise Wiedereinsteiger/-innen
Qualifizierungen (Teilzeit oder Vollzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind:
- Umschulungen, die – vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
- Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
- berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
- Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen
Sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten auf Antrag einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Leistungen an Unternehmen:
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt
Leistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer:
- Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kinderbetreuungskosten
- gegebenenfalls umschulungsbegleitende Hilfen (ubH) bei betrieblicher Einzelumschulung zur Sicherung des Qualifizierungserfolgs
Hinweis:
Während der abschlussorientierten Qualifizierung werden in der Regel die lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter gewährt.
Die Leistungen hängen von Ihren individuellen Voraussetzungen ab.
Die Förderung setzt eine individuelle Beratung voraus. Bitte vereinbaren Sie hierzu telefonisch einen Termin. Die Telefonnummer finden Sie im nächsten Abschnitt unter Wer ist Ansprechpartner?
Für Unternehmen:
0800 4 5555 20 (gebührenfrei)
Für Arbeitnehmer/-innen:
0800 4 5555 00 (gebührenfrei)