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Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. 

Junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.

  • Höchstalter bei der Aufnahme einer Weiterbildungsmaßnahme ist 24 Jahre. Durch Anrechnungszeiten, wie etwa einen Bundesfreiwilligendienst oder Elternzeit, ist eine spätere Aufnahme möglich.
  • Abschluss in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
  • Aktueller Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden.
  • Erbringen eines der folgenden Nachweise über die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf:
    • In der Berufsabschlussprüfung oder der Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung wurde ein Gesamtergebnis mit mindestens Note 1,9 oder 87 Punkte und mehr erreicht.
    • Erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (Platzierung unter den ersten drei). 
    • Begründeter Vorschlag des Arbeitgebers für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium (nur dann einzureichen, wenn die berufliche Leistungsfähigkeit nicht über eine der beiden anderen genannten Möglichkeiten belegt werden kann).
  • Fachliche Lehrgänge, zum Beispiel Techniker/-in, Handwerksmeister/-in oder Fachwirt/-in.
  • Fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. 
  • Berufsbegleitende Studiengänge, wenn sie auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.

Gefördert wird mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Lehrgangs- und Prüfungskosten

Über drei Jahre stehen Fördergelder von insgesamt 8.100 Euro bereit, die für die Kosten von Weiterbildungen eingesetzt werden können - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme. 

Im ersten Förderjahr kann in Verbindung mit einer Weiterbildung ein IT-Bonus als Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

In den dualen Ausbildungsberufen werden die Weiterbildungsstipendien von den Kammern und weiteren Stellen vergeben, die auch die Berufsabschlussprüfungen abnehmen. Das kann eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Kammer der Freien Berufe oder auch eine Landesbehörde sein.  Zuständig für die Bewerbung und die Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium sind die jeweiligen Kammern beziehungsweise zuständigen Stellen. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.

Wer einen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen erlernt hat, etwa Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Physiotherapeut/-in, kann sich an die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung wenden.

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
 0228 62931 0
 0228 629 31 11
 info@sbb-stipendien.de
 https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html

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