Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung.
Gefördert wird mittels eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Lehrgangs- und Prüfungskosten
Über drei Jahre stehen Fördergelder von insgesamt 8.100 Euro bereit, die für die Kosten von Weiterbildungen eingesetzt werden können - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme.
Im ersten Förderjahr kann in Verbindung mit einer Weiterbildung ein IT-Bonus als Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.
In den dualen Ausbildungsberufen werden die Weiterbildungsstipendien von den Kammern und weiteren Stellen vergeben, die auch die Berufsabschlussprüfungen abnehmen. Das kann eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Kammer der Freien Berufe oder auch eine Landesbehörde sein. Zuständig für die Bewerbung und die Aufnahme ins Weiterbildungsstipendium sind die jeweiligen Kammern beziehungsweise zuständigen Stellen. Dort sind auch die Antragsformulare erhältlich.
Wer einen der bundesgesetzlich geregelten Fachberufe im Gesundheitswesen erlernt hat, etwa Altenpfleger/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in oder Physiotherapeut/-in, kann sich an die SBB – Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung wenden.
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
0228 62931 0
0228 629 31 11
info@sbb-stipendien.de
https://www.sbb-stipendien.de/sbb.html
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