Berufsanschlussfähige Teilqualifizierung
Die berufsanschlussfähige Teilqualifizierungen (TQ) bietet insbesondere Erwachsenen ab 25 Jahren ohne (verwertbaren) Berufsabschluss einen realistischen, praxisnahen Weg zu einem anerkannten Berufsabschluss.
Sie ermöglicht einen flexiblen Einstieg in qualifizierte Beschäftigung.
Für jüngere Menschen unter 25 Jahren bleibt die duale Berufsausbildung der bevorzugte Weg – sie bietet optimale Voraussetzungen für eine fundierte berufliche Zukunft.
Was versteht man unter einer berufsanschlussfähigen Teilqualifizierung (TQ)
TQ bieten Erwachsenen für ihre Weiterbildung modernes Ausbildungswissen und ermöglichen das Erreichen eines Berufsabschlusses, wenn ihnen eine reguläre Ausbildung nicht (mehr) möglich ist oder sie diese nicht abschließen konnten.
Es handelt sich um Bildungsangebote, die in systematischen, aufeinanderfolgenden Schritten auf einen anerkannten Berufsabschluss vorbereiten.
Vorteile der Teilqualifizierung:
- Flexibler Einstieg in einen anerkannten Ausbildungsberuf.
- Nach jedem Modul erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das ihre erworbenen Kompetenzen nachweist.
- Die Qualifizierung findet häufig in Kombination mit betrieblicher Praxis statt.
- Fördermöglichkeiten durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – auch für Beschäftigte.
- Individuell anpassbar – z. B. für Personen mit Betreuungspflichten, Ältere oder Quereinsteiger.
Wie funktioniert eine Teilqualifizierung im Detail?
Jede Teilqualifikation ist so konzipiert, dass sie den Teilnehmenden eine praxisnahe Qualifizierung bietet und eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht. Die einzelnen Module bauen aufeinander auf und müssen in ihrer Gesamtheit alle relevanten Aspekte eines anerkannten Berufsbildes abdecken.
- vermittelt theoretische und praktische Anforderungen, die ein Beruf in einem abgegrenzten Teilbereich mit sich bringt
- so bilden mehrere, teilweise aufeinander aufbauenden Teilqualifizierungen das gesamte Wissens- und Tätigkeitsspektrum eines Berufes ab
- wenn sämtliche Teilqualifizierungen eines Berufes erfolgreich absolviert wurden, kann anschließend an der Externenprüfung teilgenommen und somit ein vollwertiger Berufsabschluss erlangt werden (z. B. Ziel ist es "Mechatroniker" zu werden. Dafür muss u. a. eine Teilqualifizierung für die Herstellung von Baugruppen und eine zur Analyse mechatronicher Systeme absolviert werden)
- jede Teilqualifizierung dauert dabei mehrere Wochen und verbindet theoretischen Unterricht mit Praxiseinheiten im Betrieb
Fördervoraussetzungen:
Beratung vor Teilnahme durch die Agentur für Arbeit.
Welche Personen werden gefördert?
- Personen ohne anerkannten Berufsabschluss (und mindestens 3-jähriger beruflicher Tätigkeit)
- über 4 Jahre nicht im erlernten Beruf beschäftigt sowie erlernter Beruf kann voraussichtlich nicht mehr ausgeübt werden
Förderleistungen:
- Arbeitsentgeltzuschuss und Lehrgangskosten (100%)
Berufliche Weiterbildung von Beschäftigten:
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit
- Förderung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses nur gemeinsam mit dem Betrieb möglich
Unternehmen:
- Förderung im Rahmen der abschlussorientierten Weiterbildung bei fehlendem Berufsabschluss nach Paragraph 81, Absatz 2 SGB III
- Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und den Lehrgangskosten (abhängig von Betriebsgröße)
Abschluss:
Der Berufsabschluss kann schließlich über eine sogenannte Externenprüfung (§ 45 Abs. 2 BBiG, Berufsbildungsgesetz) bei der zuständigen Kammer erreicht werden.