Wege in die Kita und Anpassungslehrgang
Es gibt verschiedene Wege, um im Saarland in einer Kindertagesstätte tätig zu werden – sei es über eine pädagogische Erstausbildung, durch den Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik oder über besondere Anerkennungsverfahren für andere Berufsgruppen.
Je nach Ihrer bisherigen Qualifikation und Berufserfahrung stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen, eine Tätigkeit als Fachkraft in einer saarländischen Kita aufzunehmen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Ausbildungswegen für pädagogische Fachkräfte, dem Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik für bereits qualifizierte Fachkräfte aus dem In- und Ausland sowie den Anerkennungsverfahren für andere Berufsgruppen mit relevanten Qualifikationen.
1. Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik
Das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) ermöglicht es Fachkräften, die ihre pädagogische Qualifikation außerhalb des Saarlandes oder im Ausland erworben haben, in einer saarländischen Kindertagesstätte zu arbeiten.
Voraussetzung ist die Anerkennung der Qualifikation durch das Ministerium für Bildung und Kultur. Diese kann über den Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik an der htw saar erfolgen.
Ziel des Lehrgangs:
Der Anpassungslehrgang verknüpft vorhandene pädagogische Qualifikationen mit den speziellen Anforderungen des Saarlandes.
Aufbau und Inhalte:
- Umfang: 160 Stunden
- Format: berufsbegleitend, in Blockseminaren (Präsenzveranstaltungen)
- Inhalte: grundlegende pädagogische und gesetzliche Anforderungen gemäß dem
„Bildungsprogramm mit Handreichungen für saarländische Krippen und Kindergärten“
2. Andere Berufsgruppen
Allgemeine Anerkennung
Personen mit einem deutschen oder ausländischen Studienabschluss in einem sozialpädagogischen oder vergleichbaren Studiengang (z. B. Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Psychologie) können als Fachkraft anerkannt werden.
- Die Anerkennung erfolgt zunächst befristet auf 24 Monate.
- In dieser Zeit ist der Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik an der htw saar zu absolvieren.
- Nach erfolgreichem Abschluss erfolgt die unbefristete Anerkennung für alle saarländischen Kitas.
Einrichtungsgebundene Anerkennung
Auch Personen ohne (sozial-)pädagogischen Abschluss können unter bestimmten Voraussetzungen einrichtungsgebunden als Fachkraft anerkannt werden – etwa, wenn sie über spezifische fachliche Kompetenzen verfügen, die zur pädagogischen Konzeption der Kita passen.
Beispiele:
- Förster:innen einer Waldkita
- Ergotherapeut:innen
- Krankenpfleger:innen
Voraussetzung: die Bereitschaft, sich pädagogisch weiter zu qualifizieren.
Der Antrag auf eine einrichtungsgebundene Anerkennung wird vom Träger der jeweiligen Einrichtung gestellt.
- Geltungsdauer: mindestens 12, maximal 24 Monate
- In dieser Zeit muss ebenfalls der Anpassungslehrgang Kindheitspädagogik an der htw saar absolviert werden.