Qualifizierung zur Betreuungskraft gemäß § 53b SGB XI
Betreuungskräfte unterstützen pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen bei Alltagsaktivitäten (z.B. Malen und basteln, Spaziergänge und Ausflüge, Lesen und Vorlesen, Besuch von kulturellen Veranstaltungen und Sportveranstaltungen).
Ihre Aufgabe ist es, den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung zu stehen, ihnen durch ihre Anwesenheit Ängste zu nehmen sowie Sicherheit und Orientierung zu vermitteln.
Zudem unterstützen sie bei Bedarf auch Pflegefachkräfte.
Menschen, die beruflich eine Betreuungstätigkeit in stationären Pflegeeinrichtungen ausüben möchten, sollten bestimmte Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften mitbringen. Welche das sind, erfahren Sie in unserem Berufscheck Pflege.
Ein therapeutischer oder pflegerischer Berufsabschluss ist nicht erforderlich.
Vor Beginn der eigentlichen Qualifizierungsmaßnahme ist ein Orientierungspraktikum in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung mit einem Umfang von 40 Stunden erforderlich (s. auch "Wie läuft die Ausbildung ab?").
Die Dauer der Ausbildung ist abhängig vom Bildungsträger.
Folgende Qualifikationsnachweise sind erforderlich:
Ein Orientierungspraktikum in einer zugelassenen ambulanten, vollstationären oder teilstationären Pflegeeinrichtung mit einem Umfang von 40 Stunden. Das Praktikum ist vor der Qualifizierungsmaßnahme durchzuführen.
- Eine Qualifizierungsmaßnahme bestehend aus drei Modulen mit einem Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie einem zweiwöchigen Betreuungspraktikum.
- Modul 1: Basiskurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen mit einem Umfang von 100 Unterrichtsstunden
- Modul 2: Betreuungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung mit einer Dauer von 2 Wochen
Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeeinrichtungen mit einem Umfang von 60 Unterrichtsstunden
- Regelmäßige Fortbildungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis mit jährlich mindestens insgesamt 16 Unterrichtsstunden, in denen das Wissen aktualisiert wird und eine Reflexion der beruflichen Praxis stattfindet.
Die Ausbildung wird von verschiedenen Bildungsträgern angeboten.
Die Kosten unterscheiden sich von Bildungsträger zu Bildungsträger. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Übernahme der Kosten durch die Agentur für Arbeit möglich. Hierzu beraten die Bildungsträger sowie die Agentur für Arbeit.
Die Ausbildung schließt mit einem Zertifikat des gewählten Bildungsträgers ab. Die Bezeichnungen unterscheiden sich je nach Bildungsträger (z.B. Betreuungskraft, Betreuungsassistent/-in, Alltagsbegleiter/-in).
Mit der Ausbildung können Sie in einer stationären Einrichtung als Betreuungskraft arbeiten.