Bezahlung in der Pflege
Was verdient man eigentlich in der Pflege, wieso unterscheiden sich die Gehälter teilweise stark und worauf sollte man achten? Hier finden sich die wichtigsten Infos und Links.
Unterschiede im Gehalt je nach Träger der Pflegeeinrichtung
In der Pflege unterscheidet man öffentliche, freigemeinnützige und private Träger beziehungsweise Betreiber von Pflegeeinrichtungen.
Je nachdem, zu welchem der drei Bereiche der Träger beziehungsweise die Einrichtung zählt, in der man arbeitet oder arbeiten möchte, unterscheiden sich dementsprechend die Gehälter.
Öffentliche Träger sind hauptsächlich in Gemeinden und Kreisen organisiert. Arbeitnehmende im öffentlichen Dienst werden nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bezahlt.
Hierbei handelt es sich um Träger der freien Wohlfahrtshilfe. Dazu gehören neben den Kirchen z. B. die Arbeiterwohlfahrt (AWO), der deutsche Caritasverband und das Deutsche Rote Kreuz (DRK).
- Für Einrichtungen der Caritas und der Kirchen gelten die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR). Die Entgelttabellen findet man in Anlage B.
- Die AWO hat eigene Tarifverträge, die man auf der Seite des Arbeitgeberverbands AWO Deutschland e.V. nach Bundesländern sortiert zum Download findet.
- Für das Deutsche Rote Kreuz gibt es den DRK-Refomtarifvertrag.
Viele kleine Einrichtungen, teilweise aber auch große Pflegeheim- und Krankenhausketten sowie Reha-Einrichtungen werden privatwirtschaftlich betrieben.
Für viele Einrichtungen von privaten Trägern gibt es Haustarifverträge, manche haben allerdings gar keine tariflichen Regelungen. Haustarifverträge sind in der Regel nicht online zu finden, deswegen müssen dort die Konditionen im Bewerbungsgespräch erfragt, beziehungsweise da, wo es gar keine tariflichen Regelungen gibt, verhandelt werden.
Mindestlohn in der Pflege
Für Einrichtungen ohne tarifliche Regelungen greift der Pflegemindestlohn als Untergrenze. Dieser liegt je nach Qualifikation zwischen 14,15 € bis 18,25 €.