Aufstiegsfortbildungen nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung
Aufstiegsfortbildungen sind Maßnahmen der beruflichen Bildung, die im Regelfall auf eine abgeschlossene Berufsausbildung aufbauen. Sie dienen dem Erwerb zusätzlicher beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten für die Wahrnehmung einer Aufgabe mit größerem Verantwortungsbereich beziehungsweise mit einer höheren Vergütung.
2020 wurden neue Abschlussbezeichnungen für die Fortbildungsstufen im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HWO) eingeführt. Diese sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen und gleichzeitig die internationale berufliche Mobilität fördern.
Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in, Bachelor Professional und Master Professional
Wer die Meisterprüfung im Handwerk oder eine Fortbildung zum/-r Geprüften Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung bestanden hat, darf den Titel Bachelor Professional führen. Das betrifft auch diejenigen, die bereits vor dem 1. Januar 2020 ihren Abschluss erworben haben. Eine Zweitschrift des Zeugnisses inklusive der neuen Abschlussbezeichnung kann bei der Handwerkskammer beantragt werden. Mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10. September 2020 kann bei den Abschlüssen der Fachschulen, die landesrechtlich geregelt sind, die bisherige Berufsbezeichnung durch den Zusatz „Bachelor Professional in ….“ ergänzt werden.
Damit andere Fortbildungsabschlüsse die neuen Bezeichnungen erhalten, müssen die Verordnungen für jeden Fortbildungsabschluss individuell vom Verordnungsgeber (Bundesministerium für Bildung und Forschung) überarbeitet, neu erlassen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden sein. Erst dann dürfen die neuen Abschlussbezeichnungen auf Zeugnissen und Urkunden ausgewiesen und vom Abschlussinhaber geführt werden. Die Überarbeitung der bestehenden Fortbildungsverordnungen ist noch nicht abgeschlossen, sodass die neuen Abschlüsse derzeit noch nicht für alle Fortbildungen vergeben werden können.