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Kindheitspädagog:in

Kindheitpädagog:innen fördern die Entwicklung von Kindern. Sie gestalten pädagogische Konzepte, beraten Eltern in Erziehungsfragen oder übernehmen Leitungsaufgaben in pädagogischen Einrichtungen.

Voraussetzung

  • Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Voraussetzung ist ein Studium im Bereich Kindheitspädagogik und die staatliche Anerkennung.
  • Die staatliche Anerkennung wird mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erteilt. Sie ist bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen.
  • Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.
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