Kindheitspädagog:in
Kindheitpädagog:innen fördern die Entwicklung von Kindern. Sie gestalten pädagogische Konzepte, beraten Eltern in Erziehungsfragen oder übernehmen Leitungsaufgaben in pädagogischen Einrichtungen.
Voraussetzung:
- Die Ausübung der Berufstätigkeit ist reglementiert. Voraussetzung ist ein Studium im Bereich Kindheitspädagogik und die staatliche Anerkennung.
- Die staatliche Anerkennung wird mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums erteilt. Sie ist bei der zuständigen Landesbehörde zu beantragen.
- Für eine Tätigkeit, die den Umgang mit Minderjährigen vorsieht, kann die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses erforderlich sein.