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Umschulung zur Pflegefachkraft

Eine Umschulung zur Pflegefachkraft entspricht der regulären Pflegeausbildung. Das heißt, es wird ein Ausbildungsvertrag mit einer Pflegeinrichtung abgeschlossen. Dies kann ein Krankenhaus, eine stationäre Pflegeeinrichtung oder ein ambulanter Pflegedienst sein. Wichtig für eine etwaige Förderung der Umschulung ist, dass die Einrichtung durch eine fachkundige Stelle zugelassen ist.   

Welche Voraussetzungen für die Ausbildung erfüllt sein müssen und wie diese abläuft, können Sie auf unserer Seite zur Pflegeausbildung nachlesen.

Förderung der Umschulung

Unter bestimmten Voraussetzungen ist für eine Umschulung zur Pflegefachkraft eine finanzielle Unterstützung druch die Agentur für Arbeit mögich (z.B. eine Übernahme der Lehrgangsgebühren für die gesamte Ausbildungsdauer). Weitere Informationen hierzu erteilt die Agentur für Arbeit.

Informationen zur Umschulung

Weiterführende Informationen zur Umschulung finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Bundesagentur für Arbeit.

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