Digitale Kompetenzen im Arbeitsprozess stärken
Mit dem Förderprogramm „Digitale Kompetenzen geringqualifizierter Beschäftigter im Arbeitsprozess stärken“ (DiKAp) unterstützt das Bundesbildungsministerium innovative Projekte, die geringqualifizierte Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten beim Umgang mit der digitalen Arbeitswelt stärken.
Gefördert werden praxisnahe Ansätze, die digitale Kompetenzen im Arbeitsalltag fördern, die Beschäftigungsfähigkeit sichern und neue berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen. Die Projekte werden wissenschaftlich begleitet, um erfolgreiche Ansätze zu bündeln und für den Transfer auf weitere Branchen und Regionen nutzbar zu machen.
Die Förderung richtet sich an juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Antragsberechtigt bzw. als relevante Projektpartner kommen insbesondere Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen, Kammern, Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände, Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen in Betracht.
Das Projekt richtet sich an geringqualifizierte Beschäftigte sowie Beschäftigte in einfachen Tätigkeiten.
Grundlage für die Projektentwicklung ist eine Analyse des Qualifizierungsbedarfs, die konkrete Arbeitsprozesse, betriebliche Rahmenbedingungen sowie mögliche Zugangs- und Teilnahmehemmnisse berücksichtigt.
Gefördert werden innovative Ansätze, die arbeitsplatznah entwickelt und praxisnah erprobt werden. Die erforderliche fachliche Expertise, insbesondere berufspädagogische Kompetenz, wird auf Projektebene eingebunden und im Antrag nachvollziehbar dargestellt.
Akteure aus der betrieblichen und beruflichen Praxis werden in die Entwicklung und Erprobung des Projekts einbezogen. Die vorgesehene Mitwirkung ist durch entsprechende Absichtserklärungen (Letter of Intent) zu belegen.
Für das Projekt wird ein Konzept zur Qualitätssicherung mit geeigneten und nachvollziehbaren Erfolgskriterien vorgelegt. Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse sollen für Transfer und Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden.
- Entwicklung und Erprobung innovativer, arbeitsplatznaher Ansätze zur Stärkung digitaler Kompetenzen.
- Ansätze, die Zugangsbarrieren abbauen, die Teilnahme an Qualifizierungen erleichtern und Lernerfolg sowie die Anwendung im Arbeitsalltag unterstützen.
- Arbeitsplatzbezogene Lernangebote und Lernmodule, Lernbegleitung und betriebliche Unterstützung.
- Kompetenzfeststellungen und Nachweise, die die berufliche Entwicklung unterstützen.
- Weiterentwicklung bestehender oder Entwicklung neuer Ansätze, sofern eine Lücke zu bestehenden Angeboten nachvollziehbar begründet wird.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung. Entwicklungsprojekte können bis zu 36 Monate gefördert werden.
- Personalausgaben für das Projektpersonal.
- Projektbezogene Dienstreisen und damit verbundene Übernachtungskosten im Inland.
- Projektbezogene Anschaffungen, die über den üblichen Geschäftsbedarf hinausgehen und für die Umsetzung der Projektidee notwendig sind.
- Aufträge an Dritte, sofern diese für die Umsetzung des Projekts notwendig sind.
- Die Ausgaben müssen projektbezogen, notwendig und angemessen sein.
Die förderfähigen Ausgaben betragen bei:
- Einzelprojekten bis zu 400.000 €
- Verbundprojekten bis zu 800.000 €
- Metavorhaben: bis zu 1.500.000 €
Für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % der Zuwendung gewährt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
1. Stufe: Einreichung einer Projektskizze über easy-Online bis zum 30. September 2026. Die Skizze enthält unter anderem Angaben zu Ziel, Zielgruppe, Vorgehensweise, Innovationsgehalt, Erfolgskriterien sowie zur geplanten Arbeits-, Zeit- und Finanzplanung.
2. Stufe: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die Antragstellenden zu einem Beratungsgespräch eingeladen und zur Einreichung des förmlichen Förderantrags aufgefordert. Dieser enthält unter anderem einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan, einen Finanzierungsplan, ein Konzept zur Qualitätssicherung sowie eine konkrete Transfer- und Nachnutzungsperspektive.
Bei Verbundprojekten wird die gemeinsame Projektskizze vom vorgesehenen Verbundkoordinator eingereicht. Im weiteren Verfahren ist eine Kooperationsvereinbarung vorzulegen.
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