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Staatliche Anerkennung nach dem Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG)

Einrichtungen und Landesorganisationen der Weiterbildung können nach dem Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetz (SWFG) staatlich anerkannt werden. Die Anerkennung ist Voraussetzung für eine institutionelle Förderung aus öffentlichen Mitteln.

Antragsberechtigt sind Einrichtungen der allgemeinen und politischen sowie der beruflichen Weiterbildung. 

Die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung von Weiterbildungsmaßnahmen sind in § 6 des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) geregelt. 

Die Anerkennung ist mittels eines Formulars schriftlich beim zuständigen Ministerium zu beantragen.

Für Einrichtungen der allgemeinen und politischen Weiterbildung:

Ministerium für Bildung und Kultur
Referat E 4 Allgemeine und politische Weiterbildung
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
 0681 501 7214
 0681 501 7548
 weiterbildungthou-shalt-not-spambildung.saarland.de
 https://www.saarland.de/mbk/DE/home/home_node.html


Für Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung:

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
Referat F/6 Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
 0681 501 4147
 referat.f6thou-shalt-not-spamwirtschaft.saarland.de
 https://www.saarland.de/mwide/DE/home/home_node.html

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